Bis zum 25. September konnten Unternehmen in der EU, nationale Behörden, akademische Einrichtungen sowie relevante Interessengruppen aus Drittstaaten ihre Stellungnahmen zu folgenden Aspekten des CBAM-Verfahrens einreichen:
Vorschriften zur Berechnung der eingebetteten Emissionen in CBAM-Waren
Anpassung der CBAM-Zertifikate in Bezug auf kostenlose Zuteilungen im Rahmen des EU-ETS
Berücksichtigung von CO₂-Preisen, die in Drittländern gezahlt wurden
Ziel ist es, die CBAM-Verordnung zu vereinfachen, Kosten zu senken, rechtliche Klarheit zu schaffen, die Umsetzung in den Mitgliedstaaten zu erleichtern und die Gesamtwirksamkeit des Mechanismus zu verbessern.
Trotz der eingereichten Stellungnahmen bleiben zwei wesentliche Punkte weiterhin unklar:
Wie die Zulassung von Drittparteien außerhalb der EU zur Verifizierung von Herstellerdaten erfolgen soll
Welche EU-Standards künftig zur Messung von CO₂-Emissionen herangezogen werden sollen
Was bedeutet das für Sie als INDURA-Kunde?
Sie können weiterhin sicher und zuverlässig einkaufen
Wir übernehmen die gesamte Abwicklung rund um CBAM – damit Sie sich keine Sorgen um Mehraufwand oder Zollprobleme machen müssen
Beim Arbeiten mit Rohrleitungen und Anlagen sind es oft die kleinen Details, die darüber entscheiden, ob alles reibungslos funktioniert.
Unsere neue Glattflansche aus Edelstahl wird mit einer B1-Dichtfläche geliefert – eine glatte, genormte Oberfläche, die zusammen mit weichen Dichtungen für eine absolut dichte Verbindung sorgt.
In der Praxis bedeutet das: weniger Leckage, höhere Betriebssicherheit und ein gutes Gefühl – denn bei Dichtheit gibt es keine Kompromisse.
Sie sind sich unsicher, welche Flanschlösung zu Ihrem Projekt passt?
Wir beraten Sie gerne – und finden gemeinsam die optimale Lösung.
Bei INDURA setzen wir uns aktiv dafür ein, sowohl die aktuellen als auch die kommenden Verpackungsvorschriften einzuhalten.
In Dänemark liegt unser Fokus auf der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Gemeinsam mit unserem Verpackungspartner etablieren wir Systeme zur korrekten Erfassung von Verpackungsdaten.
Gleichzeitig verfolgen wir die Entwicklungen rund um die geplante EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR), die voraussichtlich 2026 in Kraft tritt – und passen unsere Prozesse schon heute entsprechend an.
Unser Ansatz: Schrittweise, verantwortungsbewusst und transparent – mit Fokus auf Datenqualität sowie enger Zusammenarbeit mit Lieferanten und Kunden.
Unsere Systeme und Kommunikationskanäle werden laufend aktualisiert. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Ab dem 1. Januar 2026 führen wir einen Umweltzuschlag ein. Dieser deckt die wachsenden gesetzlich vorgeschriebenen Umweltabgaben ab und ermöglicht gleichzeitig Investitionen in CO₂-reduzierende Maßnahmen entlang unserer Lieferkette.
Konkret betrifft dies:
Neue CO₂-Abgaben der EU (CBAM) sowie den gezielten Umstieg auf Lieferanten mit geringerer Klimabelastung
Steigende Transportkosten durch Mautgebühren – und Investitionen in klimafreundlichere Transportlösungen
Kosten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) – diese fließen direkt in die Förderung von Wiederverwendung und Recycling unserer Verpackungen
Ausbau unserer Umweltdeklarationen (EPD) sowie die systematische Erfassung und Dokumentation der Umweltwirkungen unserer Produkte
Unser Ziel ist es, gesetzliche Anforderungen nicht nur zu erfüllen, sondern aktiv zur Nachhaltigkeit beizutragen – transparent, verantwortungsvoll und zukunftsorientiert.
Fragen?
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner bei INDURA.